REMIT Insiderinformationen melden – ab 1.1.2021 nur über zentrale Plattform

Screenshot des EEX Inside Information Messenger

REMIT Insiderinformationen müssen ab dem 1. Januar 2021 über eine sog. Inside Information Platform veröffentlicht werden – so will es die ACER.

Am 19. Juli 2019 hat die Agency for the Cooperation of Energy Regulators – kurz ACER – ihre Leitlinien für die Anwendung von REMIT aktualisiert. Demnach sind laut ACER meldepflichtige Informationen gemäß Artikel 4 REMIT nur dann wirksam offengelegt, wenn sie auf einer zentralen Plattform („Inside Information Platform or IIP“) veröffentlicht werden. Auch Marktteilnehmer ohne Anlagen oder mit Anlagen < 100 MW müssen marktrelevante Informationen über eine Inside Information Platform melden.

Marktteilnehmer sollte diese Anforderungen zunächst ab dem 1. Juli 2020 erfüllen, so die ACER in den aktualisierten FAQ (Frage 4.1.17). Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs hat ACER die Frist auf den 1. Januar 2021 verlängert. (siehe „REMIT Quarterly issue No. 20 / Q1 2020„)

Veröffentlichungen von Insiderinformationen über die eigene Unternehmenswebsite – was heute oft gängige Praxis ist – sind ab 1. Januar 2021 nicht mehr wirksam.

Effektiv und konform REMIT Insiderinformationen melden

Damit Unternehmen auch zukünftig einfach ihren Meldepflichten nachkommen, hat die EEX – in Kooperation mit Seven2one – den EEX Inside Information Messenger entwickelt.

Mit dem EEX Inside Information Messenger melden Unternehmen ihre Insiderinformationen wirksam und konform an die EEX-Transparenzplattform. Die EEX-Transparenzplattform ist eine offizielle Inside Information Platform und bei der ACER gelistet.

Angebot EEX-Transparenzplattform: Kostenlose REMIT Meldungen in 2020

EEX Transparenzplattform: Bewährt für regulatorische Pflichten

Über die EEX-Transparenzplattform kommen nahezu 100 Unternehmen aus 15 Ländern ihren regulatorischen Meldepflichten nach. Unternehmen können Insiderinformationen nach REMIT und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) veröffentlichen und gemäß der EU-Transparenzverordnung weiterleiten lassen.

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