Corporate Sustainability Reporting Directive
Neue Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting
Neue EU-Berichtspflicht kommt
Seven2one bereitet Sie auf die neuen Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting vor und bietet Ihnen ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an.
Nachhaltigkeit ist längst kein Buzzword mehr, sondern ist jetzt auch in den Unternehmensstrategien angekommen. Durch die neuen EU-Vorgaben werden Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen und müssen die Gedanken hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsstragie in den Fokus rücken.
Die Transparenz über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen wird immer wichtiger, um in der EU die vorgegebenen Ziele zu erfüllen.
Bisher galt die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen und hatte keine einheitlichen Standards.
Mit der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) werden qualitative und quantitative Standards geschaffen und die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen vergleichbar und messbar gemacht.
Die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung beginnt ab 2024 für das vorangegangene Geschäftsjahr (sprich 2023). Ab 2026 gilt dies auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Dies bedeutet, dass größere Unternehmen* bereits im Jahr 2022 aktiv werden müssten.
Auch wenn die Ausgestaltung hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Anforderungen der CSRD-Berichterstattung durch EFRAG erst bis Q3 2022 erfolgt und somit den Unternehmen wenig Zeit bleibt, ist bereits damit zu rechnen, dass umfangreiche Anforderungen zu erfüllen sind.
* Große Unternehmen: > 250 Mitarbeiter und Bilanzsumme > € 20 Mio. oder Umsatz > € 40 Mio.
Wesentliche Herausforderungen für Unternehmen
Die Struktur der CSRD umfasst 22 Reporting-Standards aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sowie zusätzlichen sektorspezifischen Standards. Daher gehen wir von einem hohen zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen aus.
Folgende Punkte sind zu erarbeiten:
Formulierung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Ziele
Definition, und Umsetzung von Maßnahmen zur Zielerreichung
Verfügbarmachung und Quantifizierung geforderter und benötigter Messgrößen und Performance-Indikatoren
Ausgestaltung und (Teil-)Automatisierung der jährlichen Berichterstattung integriert in den Lagebericht
Gesamtstruktur des jährlichen CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung-Zyklus
Die neue CSRD-Berichtspflicht erfordert ein jährliches Update der Nachhaltigkeitsstrategie, deren Einbettung in Führung und Organisation sowie Ziele, Maßnahmen und deren Implementierungsstand.
Quelle Grafik: EFRAG 2021a, S. 96
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